Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2022

17.10.2022 / 15:00 Uhr

Liebe Kickers-Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit laden wir Sie recht herzlich am Donnerstag, 17. November 2022, um 19:07 Uhr zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 ein. Die Versammlung findet in der Gaststätte „Zum Dalle“ (Mittlerer Dallenbergweg 49, 97082 Würzburg) statt. 

 

Vorläufige Tagesordnung

1.        Begrüßung

2.       Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

3.       Feststellung der Tagesordnung

4.       Berichte

          4.1.     Präsidium

          4.2.     Abteilung Fußball

          4.3.     Aufsichtsrat

          4.4.     Abteilung Boxen

          4.5.     Abteilung weitere Sportarten

          4.6      Kassenprüfer

5.       Satzungsänderung:

a)       § 4 der Satzung soll wie folgt geändert werden:

㤠4 Mitgliedschaft

 

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern:

 

a) Ordentliche Mitglieder: Ordentliche Mitglieder sind jene, die an der Gestaltung des Vereinslebens mitwirken und sich an der Vereinsarbeit aktiv beteiligen. Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Ordentliche Mitglieder haben alle mitgliedschaftlichen Rechte, d.h. aktives und (soweit sie natürliche Personen sind) passives Wahlrecht, Antrags-, Rede-, und Stimmrecht. 

 

b) Jugendliche Mitglieder: Jugendliche Mitglieder sind jene, die aktiv eine der vom Verein angebotenen Sportarten ausüben oder in die Schieds- oder Kampfrichterlisten des Vereins aufgenommen wurden, jedoch noch nicht volljährig sind. Für den Erwerb der Jugendmitgliedschaft muss der Aufnahmeantrag von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben sein. Jugendliche Mitglieder haben das Recht zur Anwesenheit bei Mitgliederversammlungen, aber keine darüber hinausgehenden Rechte. Jugendliche Mitglieder werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit automatisch zu ordentlichen Mitgliedern. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend.

 

c) Ehrenmitglieder: Zu Ehrenmitglieder können Mitglieder ernannt werden, die sich um den Verein und seine Bestrebungen in hervorragender Weise verdient gemacht haben. Näheres regelt § 10. Durch die Ernennung zum Ehrenmitglied wird die bisherige Stellung als ordentliches, förderndes oder jugendliches Mitglied nicht berührt, d.h. die Mitgliedschaftsrechte von Ehrenmitgliedern entsprechen der bisherigen Mitgliedszugehörigkeit nach lit. a) bis b).“

Erklärung: Durch die Neufassung wird die bisher bestehende Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft gestrichen. Bisherige Fördermitglieder bleiben solche, können aber in den Status eines Community-Mitgliedes oder eines Vollmitgliedes wechseln.

Begründung: Das Präsidium will mit dieser Satzungsänderung die Verwaltung vereinfachen. Durch die geplante Änderung der Beitragsstruktur ist der Unterschied auf Beitragsseite zwischen Förder- und Vollmitglied nur noch gering, so dass die Aufrechterhaltung dieser Art der Mitgliedschaft nicht sinnvoll erscheint.

b)         § 12 Abs. 5 der Satzung soll wie folgt geändert werden:

„5. Die Einberufung jeder Mitgliederversammlung hat mindestens vier Wochen vorher durch das Präsidium auf der Homepage des Vereins (www.wuerzburger-kickers.de) unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung zu erfolgen. Daneben soll das Präsidium über soziale Medien und e-mail soweit möglich laden. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Ladung auf der Homepage fristgerecht erfolgt ist. Anträge der Mitglieder müssen mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Präsidium eingereicht werden. Das Präsidium veröffentlicht daraufhin mindestens eine Woche vor der Mitgliedersammlung die endgültige Tagesordnung auf der Homepage des Vereins (www.wuerzburger-kickers.de). Dringliche Anträge können jederzeit gestellt werden. Einladung, vorläufige und endgültige Tagesordnung werden zudem im Schaukasten des Vereins (Standort: Eingang zur Vereinsgaststätte) zum Aushang gebracht.“

Begründung: Durch die Einfügung der Ladung über soziale Medien und e-mail soll eine größere Erreichbarkeit der Mitglieder erreicht werden. Es soll die Wirksamkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung aber nicht davon abhängen, dass auch tatsächlich alle Mitglieder die Ladung per Mail erhalten haben.

6.       Verschiedenes, Diskussion und Stellungnahme zu eingegangenen Mitgliederanträgen

Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 3. November 2022 schriftlich beim Präsidium eingebracht werden. Die vorläufige Tagesordnung können Sie ebenso der Vereinshomepage (https://www.wuerzburger-kickers.de/de/news/verein) oder dem Schaukasten an der Kickers-Gaststätte entnehmen. 

Diese Ladung wurde aufgrund der derzeit gültigen Satzungsbestimmungen auf der Homepage veröffentlicht und im Schaukasten am Eingang zur Geschäftsstelle (Mittlerer Dallenbergweg 49, 97082 Würzburg) zum Aushang gebracht. 

Auf Ihr zahlreiches Kommen freuen wir uns schon jetzt und verbleiben

mit rot-weißen Grüßen

gez. das Präsidium

 

Felix Bode                                            Michael Grieger                                   Lars Krakat

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