04.08.2011

Sportgerichtsurteil

Erstellt am Dienstag, 29. November 2011 14:14

Der FC Würzburger Kickers legt gegen das Urteil des Sportgerichtes der Bayernliga vom 15.11.2011 bezüglich eines Vorfalls beim Landesligaauswärtsspiel in Frammersbach Berufung ein. Die Berufung richtet sich alleine gegen die Spielwertung von X:0 gegen die Würzburger Kickers. Die vom Sportgericht ausgesprochene Strafe wird von den Kickers nicht angefochten. In erster Instanz wurden die Kickers mit einer Strafe von EUR 200 belegt, da ein einer ihrer Anhänger unbeabsichtigt den Linienrichter mit Bier bespritzt hatte. „Auch wenn keine Absicht vorlag, so haftet der Verein auch bei Fahrlässigkeit für seine Anhänger“ so das Sportgericht. Die Spielwertung ist nicht Teil der Strafe, sondern Folge des Spielabbruchs. Dieser lag  nach Meinung des Sportgerichts im Ermessen des Schiedsrichters.

Genau dieses Ermessen vermissen die Kickers beim Verhalten des Schiedsrichters. „Wir bedauern den Zwischenfall und akzeptieren die Strafe des Sportgerichts. Den Spielabbruch halten wir aber nach wie vor nicht für gerechtfertigt.“ so der sportliche Leiter der Würzburger Kickers, Benjamin Hirsch. Es lag zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Schiedsrichtergespannes vor. In der mündlichen Verhandlung gaben sowohl der Schiedsrichter als auch sein Assistent an, dass sie sich nicht bedroht fühlten. Dennoch wurde das Spiel sofort und zur Überraschung aller abgebrochen. Der Schiedsrichter prüfte nicht einmal, ob oder unter welchen Umständen eine Fortsetzung des Spiels möglich gewesen wäre. In einem vergleichbaren Fall in Oberbayern hat das zuständige Sportgericht auf eine Neuansetzung einer abgebrochenen Begegnung entschieden. Ein Urteil, welches vom Verbandssportgericht, der Instanz, welche auch diese Berufung verhandeln wird, bestätigt wurde. „Wir wünschen uns eine sportliche Entscheidung des Spiels. Die Partie sollte nicht unnötigerweise am grünen Tisch entschieden werden.“ so Hirsch weiter. „Der BFV sieht ausdrücklich die  Möglichkeit vor, ein Urteil vom Verbandssportgericht prüfen zu lassen. Es ist daher nur legitim, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.“ In einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat entschied man sich einstimmig für diesen Schritt.


Spieltag Landesliga

Sa., 19.05.2012 16:00 Uhr

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 - TuS Frammersbach
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